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   OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00   

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https://dejure.org/2000,18108
OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00 (https://dejure.org/2000,18108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2000 - Verg 17/00 (https://dejure.org/2000,18108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2000 - Verg 17/00 (https://dejure.org/2000,18108)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Es kann auf sich beruhen, ob der Antragsgegnerin bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten, d. h. unter Berücksichtigung aller Umstände annehmbarsten Angebots eine Bewertungsprärogative zuzubilligen ist (so: Boesen § 97 Rdz. 151 f.; Bechtold, GWB, 2. Aufl., 97 Rdz. 32; Reidt/Stickler/Glahs, § 97 Rdz. 30) oder nicht (vgl. BGH, NJW 2000, 137, 139 zu § 25 Abs. 3 Satz 2 VOL/A; NJW 2000, 661, 663 zu § 25 Abs. 3 Satz 2 VOB/A).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Es kann auf sich beruhen, ob der Antragsgegnerin bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten, d. h. unter Berücksichtigung aller Umstände annehmbarsten Angebots eine Bewertungsprärogative zuzubilligen ist (so: Boesen § 97 Rdz. 151 f.; Bechtold, GWB, 2. Aufl., 97 Rdz. 32; Reidt/Stickler/Glahs, § 97 Rdz. 30) oder nicht (vgl. BGH, NJW 2000, 137, 139 zu § 25 Abs. 3 Satz 2 VOL/A; NJW 2000, 661, 663 zu § 25 Abs. 3 Satz 2 VOB/A).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist dem Antragsteller im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (NZBau 2000, 45, 47; Beschl. v. 22. August 2000 Verg 9/00; ebenso: Boesen, § 107, Rdz. 63; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 107 Rdz. 35; a. A.: Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 107 Rdz. 2: Rüge binnen ein bis drei Tagen; Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdz. 5: Rügefrist beträgt äußerstenfalls eine Woche).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, daß durch die einzelnen gerügten Verstöße gegen die Vergabebestimmungen die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (ebenso: BayObLG, WuW 1999, 1037, 1044; Boesen, Vergaberecht, § 107 Rdz. 53; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 107 Rdz. 25).
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - Verg 17/00
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. August 2000 (Az.: VK 2-18/00) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    cc) Die Antragsgegnerin beruft sich schließlich darauf, dass ihr vergaberechtlich geschultes Personal durch die Bearbeitung eines anderen - vor der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-18/00) geführten und sodann beim erkennenden Senat (Verg 17/00) anhängigen - Verfahrens gebunden gewesen sei.
  • VK Münster, 10.02.2004 - VK 1/04

    Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

    Erkennen eines Verstoßes setzt voraus, dass die Tatsachen, die den Verstoß begründen sollen, dem Unternehmen bekannt sind und das Unternehmen zumindest nach einer laienhaften Wertung den Schluss zieht, dass es sich um Rechtsverstöße handelt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2000 ­ Verg 17/00; auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.11.2002 ­ 2 Verg 10/02).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - Verg 19/01

    Rügefrist maximal zwei Wochen!

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist dem Antragsteller im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (NZBau 2000, 45, 47; Beschl. vom 14.9.2000 - Verg 17/00; ebenso: Boesen, § 107 Rdz. 63; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 107 Rdz. 35; a.A. : Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 107 Rdz. 2: Rüge binnen ein bis drei Tagen; Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdz. 5: Rügefrist beträgt äußerstenfalls eine Woche).
  • VK Münster, 06.02.2004 - VK 1/04

    Antragsbefugnis auf Grund Fehlens eines zusammenhängenden Vergabevermerks;

    Erkennen eines Verstoßes setzt voraus, dass die Tatsachen, die den Verstoß begründen sollen, dem Unternehmen bekannt sind und das Unternehmen zumindest nach einer laienhaften Wertung den Schluss zieht, dass es sich um Rechtsverstöße handelt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2000 - Verg 17/00; auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.11.2002 - 2 Verg 10/02 ).
  • VK Bund, 01.09.2004 - VK 1-171/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (VK 1 25/01, Beschluss vom 18.08.2001; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00).
  • VK Brandenburg, 08.09.2005 - 1 VK 51/05

    Voraussetzungen einer gültigen Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB

    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004 - WVerg 1/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2000 - Verg 17/00; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 18. August 2001 - VK 1 25/01; zusammenfassend Jaeger, Die Rechtsprechung der OLG-Vergabesenate im Jahre 2000, NZBau 2001, 294).
  • VK Brandenburg, 16.12.2004 - VK 70/04

    Anforderungen an eine Erwiderung des Bieters im Rahmen einer Rüge

    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. August 2001 ­ VK 1 25/01 - OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004 ­ WVerg 1/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2000 ­ Verg 17/00; zusammenfassend Jaeger, Die Rechtsprechung der OLG- Vergabesenate im Jahre 2000, NZBau 2001, 294).
  • VK Brandenburg, 14.09.2005 - 1 VK 55/05

    Kürzere Rügefrist bei rein tatsächlicher Frage

    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004 - WVerg 1/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2000 - Verg 17/00; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 18. August 2001 - VK 1 25/01; zusammenfassend Jaeger, Die Rechtsprechung der OLG-Vergabesenate im Jahre 2000, NZBau 2001, 294).
  • VK Brandenburg, 18.11.2004 - VK 66/04

    Anforderungen an Inhalt und Unverzüglichkeit der Rüge

    In der Rechtsprechung wird eine Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung angenommen (Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. August 2001 ­ VK 1 25/01 - OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004 ­ WVerg 1/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2000 ­ Verg 17/00; zusammenfassend Jaeger, Die Rechtsprechung der OLG- Vergabesenate im Jahre 2000, NZBau 2001, 294).
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